AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProDigital Consulting GmbH
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen der ProDigital Consulting GmbH (im folgenden Text „ProDigital“ genannt) gelten für alle, von ProDigital angebotenen Leistungen insbesondere der Vermittlung und der Beratung, soweit schriftlich keine andere Bedingung vereinbart wurde.
Besitzt der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) eigene Bedingungen, so gelten diese nur dann, wenn ProDigital diesen ausdrücklich zustimmt. Ansonsten werden die Bedingungen des Kunden nicht in einen Vertragsabschluss mit aufgenommen und sind somit ungültig.
Die AGB sind für jegliche Angebote von ProDigital, egal ob Beratung oder Vermittlung, zwischen ProDigital und Kunden geltend. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden akzeptiert ProDigital nicht, auch wenn ProDigital solche Einkaufs- und Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot / Vertragsabschluss
Verträge werden durch die schriftliche Bestätigung seitens ProDigital rechtsverbindlich. Jegliche Nebenreden oder andere mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung von ProDigital.
3. Preise
Alle angegebenen Preise sind in EURO (€) soweit nicht explizit anders ersichtlich, zuzüglich kommt Mehrwertsteuer in Ihrer gesetzlichen Höhe am Tag der Fakturierung hinzu. Sofern ausgewiesen kommen zu den ausgewiesenen Beratungspreisen noch Verpackungs-, Kabel-, sonstige Fahrt-, und Transportkosten hinzu.
Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch bieten sie einen Anhaltspunkt für künftige Aufträge, es sei denn, es wurde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Mit diesem ist der festgelegte Preis für die im Vertrag festgesetzte Dauer gültig.
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers.
Nach Vertragsabschluss hat ProDigital die Möglichkeit die Preise wie folgt zu erhöhen. Der Preis kann nur in Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen oder wegen Lohn-, Material-, oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen von zusammen mehr als 5% erhöht werden, und wenn die ProDigital ihre Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss erbringt. Wenn die Preiserhöhung die Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung übersteigt, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Bei besonderen Auftragskonstellationen können Vermittlungskosten auch als Beratungskosten auf einer Rechnung ausgewiesen werden bzw. die Beratungskosten dürfen ohne vorherige Absprache auch Vermittlungskosten beinhalten.
4. Vermittlung
Vermittelt ProDigital einen Kunden an ein anderes (Dienstleistungs-) Unternehmen (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) weiter. So erklärt sich der Kunde mit dem Bezahlen der hierdurch entstandenen Beratungsrechnung bereit, bei zukünftig aus diesem Projekt resultierenden Projekten, die Vermittlung weiter über ProDigital abzuwickeln und sich nicht direkt an das Unternehmen zu wenden.
Handelt der Kunde zu wider dieses Vertragspunktes, so haftet er in Höhe der Umsatzeinbuße für ProDigital (zzgl. Jeglicher Gerichts- und Verwaltungskosten)
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch neben der Vermittlungsprovision von ProDigital, eine eigene Rechnung an den Kunden zu stellen und eigene Vertragsklauseln bei Vertragsabschluss ggü. des Kunden geltend zu machen.
Mit der abgeschlossenen Vermittlung der zwei Parteien zieht sich ProDigital aus dem Vertragsverhältnis zurück und ist für jegliche entstehenden Verluste oder Gewinneinbuße nicht haftbar. Die Vermittlung gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde und das Unternehmen einen direkten Vertragsabschluss miteinander durchgeführt haben.
Wird bekannt das ein Kunde und das vermittelte Unternehmen ProDigital umgangen haben, so wird dies bis zu einer Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Rechnungsdatum rechtlich verfolgt. Dieser Sachverhalt kann mit einer Erstattungszahlung in Höhe der Verwaltungskosten zuzüglich 5% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank und jeglicher anfallender Gerichts- und Verwaltungskosten geahndet werden
5. Gefahrenübergang
Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden, spätestens mit der Absendung der Versandbereitschaft oder nach der Aussonderung der Ware mit dem Zeitpunkt, in dem die Ware das Lager verlässt, über. Dies gilt auch bei Teillieferungen von ProDigital bei denen neben dem Versand noch weitere Leistungen wie die Installation oder der Transport inbegriffen sind.
6. Projektabschlussfrist
Ist eine Projektabschlussfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung von ProDigital. Diese gilt jedoch nicht, wenn die vom Auftraggeber benötigten Informationen nicht vollständig geklärt sind.
Wird die Einhaltung einer Liefer- beziehungsweise Projektabschlussfrist durch Umstände gehindert, die ProDigital nicht zu vertreten hat, so verlängert sich die Frist automatisch in angemessenem Umfang, dieser Punkt beinhaltet auch die verspätete Auftragserteilung.
Sollte ProDigital bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, erhält diese jedoch nicht, so ist ProDigital nicht für die Verzögerung verantwortlich zu machen. ProDigital informiert den Kunden je nach Ermessen über Verzögerungen.
Wird durch ein Ereignis auf welches ProDigital keinen Einfluss hat, eine Leistung seitens ProDigital unmöglich, so wird ProDigital von der entsprechenden Verpflichtung befreit. Bei höherer Gewalt, seitens ProDigital oder deren Zulieferern bzw. den vermittelten Unternehmen, tritt solange keine Verpflichtung ein, bis die Störungssache beseitigt wurde. Wird die Störung nicht in angemessener Frist beseitigt, wird das Vertragsverhältnis und die damit einhergehenden Pflichten beidseitig aufgehoben. Die Parteien können keine Ansprüche gegeneinander geltend machen.
Bei Lieferverzug besteht für den Auftraggeber nur dann die Möglichkeit zurückzutreten, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und innerhalb der gesetzlichen Frist seinen Rücktritt ankündigt.
Handelt ProDigital fahrlässig bezüglich einer Möglichkeit zur fristgerechten Vertragserfüllung, so ist ProDigital für 50% des vorhersehbaren Schadens haftbar, bis maximal 50.000 EURO.
Der Kunde ist verpflichtet die Leistung von ProDigital auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald Ihm die Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt worden ist. Diese Abnahme ist schriftlich zu bestätigen.
7. Gewährleistung
Ein Gewährleistungsanspruch entsteht nur bei Produkten, die von Herstellerseite aus eine Gewährleistung besitzen. Alle anderen Verträge sind Dienstleistungsverträge und setzen die erfolgreiche Umsetzung des Projektes nicht zwingend voraus, solang dies nicht anders im Vertrag vereinbart wurde, sind diese Verträge von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
Zum Erhalt seines Gewährleistungsanspruchs muss der Kunde seine Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel direkt beim Hersteller geltend machen.
Eine Gewährleistungspflicht entsteht auch dann nicht, wenn Schäden an dem Liefergegenstand auftreten, welche durch eine unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung, fehlerhafter Programme oder dem Einfluss von Fremdgeräten des Kunden entstanden sind.
Diese Regelungen gelten für alle ProDigital Mitarbeiter.
8. Gesamthaftung
ProDigital ist nur bis zu einem Maximalbetrag von 50.000€ haftbar.
Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, welche PC, Netzwerke, Controller, Treiber, Software aller Art beinhalten, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruches ausgeschlossen.
Sollte ein vorsätzlich fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden, so haftet ProDigital auch für seine Mitarbeiter begrenzt. Darüber hinaus haftet ProDigital für das Verhalten unabhängig von Art und Umfang einfacher Erfüllungsgehilfen nicht. Vermittelt ProDigital den Kunden an ein weiteres Unternehmen, so liegt die Haftung mit Vertragsabschluss des Kunden und des Unternehmens bei diesen Parteien, und ProDigital ist nicht haftbar. ProDigital ist nur für Kosten haftbar welche durch eine von ihr fehlerhaften Vermittlung entstanden sind.
In allen anderen Fällen haftet ProDigital nur insoweit, sie gegen ein solches Risiko auch tatsächlich versichert sind.
9. Zahlung
Alle Rechnungen von ProDigital sind sofort und ohne Rechnungsabzug (Skonto) spätestens zwei Wochen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist dieser nicht dazu berechtigt auf den Nutzen des Zurückbehaltungsrechts zurückzugreifen, es sei denn, dass dies auf rechtskräftigen Ansprüchen beruht. Bei Nichteinhalten des Zahlungsziels ist ProDigital berechtigt einen Verzugszins in Höhe von 5% über den Basiszinssatz der deutschen Bundesbank; bzw. ab dem 01.01.2002 über dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank bezogen auf den Rechnungsendbetrag, zu berechnen. Dem Kunden steht offen, ProDigital nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist als die verlangten Zinsen.
10. Sicherung und Eigentumsvorbehalt
Bis zur ganzen Bezahlung des Preises für die von ProDigital erbrachten Leistungen, bleibt die Ware/das Projekt Eigentum von ProDigital. Erst mit Erfüllung aller Ansprüche die ProDigital gegen den Kunden hat und die ProDigital aus dem Vertrag zustehen, geht das Eigentum an den Käufer über. ProDigital hat bis zur Erfüllung sämtlicher offenen Rechnungsposten die Möglichkeit das Eigentum auf Kosten des Kunden gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn der Kunde weise solch ein Versicherungsschutz selbst nach.
Liefergegenstände dürfen nach Zahlungseinstellung nicht weiter veräußert oder verarbeitet werden. Handelt es sich um einen Unternehmer, so tritt er ProDigital alle Ihm zustehenden Forderungen inkl. Nebenrechten ab. Übersteigt der Wert einer Sicherheit die Forderung um mehr als 20%, so kann der Kunde die Freigabe einer Sicherheit nach Wahl von ProDigital verlangen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und sonstige Vertragsverpflichtungen gegenüber Kaufleuten der Sitz der GmbH. Der Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von ProDigital – Ulm -. ProDigital behält sich jedoch vor, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.
12. Urheber- und Nutzungsrecht
Der Kunde erteilt ProDigital die Befugnis, die im Auftrag angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Die vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt.
13. Geheimhaltung
ProDigital ist berechtigt, den Kunden nach Ablauf der Abnahme als Referenzkunden zu benennen, es sei denn, der Kunde untersagt dies schriftlich aus wichtigem Grund.
14. Geistiges Eigentum
Alle Ideen, Lösungen, Projektwege etc. bleiben auch nach Vertragsabschluss geistiges Eigentum von ProDigital. Der Kunde darf frei über die Software verfügen und diese auch verändern. Er darf sich jedoch nicht mit dem geistigen Eigentum von ProDigital bereichern und diese in irgendeiner Form weiter vertreiben, außer es liegt eine schriftliche Bestätigung von ProDigital vor. Missachtet der Kunde dies, haftet er mit seinen vollen Einnahmen welche er durch das geistige Eigentum von ProDigital und damit verbundenen Produkten oder Dienstleistungen erhalten hat, zuzüglich jeglicher Gerichts- und Verwaltungskosten und eines Schadensersatzanspruches von ProDigital. Zu dieser Erstattungszahlung kommen noch Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank. ProDigital stellt dem Kunden sein geistiges Eigentum kostenlos zur Verfügung, solang es für den eigentlichen Bestimmungszweck genutzt wird. ProDigital als geistiger Eigentümer, darf die Lösungsansätze allerdings auch bei anderen Kunden verwenden. Ausgeschlossen ist dies, wenn die Verwendung der Lösung eine direkte Gewinnminderung des Kunden beinhaltet. Die Verwendung des geistigen Eigentums gilt solange, bis schriftliche Anpassungen vorliegen.